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Rechtsgrundlagen Brandschutz

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Welche Brandschutz-Norm gilt bei welcher Bau- und Nutzungsart von Immobilien? Und welche Pflichten ergeben sich daraus für Bewohner, Bauherren und Betreiber? Hier ein Überblick.

Rechtsgrundlagen Brandschutz

Gesetzliche Vorschriften und Normen

Welche Brandschutz-Norm gilt bei welcher Bau- und Nutzungsart von Immobilien? Und welche Pflichten ergeben sich daraus für Bewohner, Bauherren und Betreiber? Hier ein Überblick.

Heimrauchmelderpflicht nach DIN EN 14676

Brandschutz im Wohnbau

Im Brandschutz versteht man unter „Wohnbau“ private Häuser und Wohnungen sowie Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.

Gemäß DIN EN 14676 sind u.a. Bauherren, Eigentümer und Bewohner zum sachgerechten Einbau von DIN-geprüften Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern in Kinderzimmern, Schlafräumen, Fluren und auf Fluchtwegen verpflichtet, um die bundesweit gültige Heimrauchmelderpflicht einzuhalten.

Hauptziel von Rauchwarnmeldern ist in erster Linie die frühzeitige Warnung von Personen vor Brand und Brandrauch. Ein Schutz von Sachschäden ist nicht gegeben.

Rauchwarnmelder gem. DIN EN 14676 können sowohl als Einzelrauchmelder, miteinander vernetzt oder aber angeschlossen an eine Alarmanlage betrieben werden. Im Gefahrenfall erfolgt die Alarmierung entweder am alarmgebenden Rauchwarnmelder selbst (bzw. an die mit ihm vernetzten Rauchwarnmelder) oder aber an der angebundenen Alarmzentrale.

Grundsätzlich wird empfohlen, Rauchwarnmelder in allen Wohnräumen zu installieren; mit Ausnahme von Küche, Bad o.ä. Räumen, bei denen Wasserdämpfe Falschalarme auslösen könnten.

Hausalarmanlagen / Hausalarmierungsanlagen (HAA) oder Hausalarmierungssysteme (HAS)

Viele Begriffe, doch was bedeuten diese?

Bei den oben genannten Systemen und deren Planung und Ausführung müssen entsprechende Normen und Richtlinien beachtet werden. Hierzu zählt im Besonderen die EN 54 Normenreihe oder die Richtlinien des BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.) für HAA Typ A (HAA-A) bzw. HAA Typ B (HAA-B). Letztere wurde jedoch mit der Veröffentlichung und der Gültigkeit der DIN VDE V 0826-2 zurückgezogen.

Eine Forderung für eine Hausalarmanlage (HAA) oder Brandwarnanlage (BWA) ergibt sich zumeist aus den bauaufsichtlichen Auflagen oder von anderen Genehmigungsstellen und dem Baugenehmigungsbescheid sowie dem Brandschutzgutachten / Brandschutzkonzept.

Hausalarmanlagen oder auch Hausalarmierungssysteme (HAS) werden in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich bezeichnet (z.B. Alarmanlage, Alarmeinrichtung, Alarmierungseinrichtung, etc.). Die Systeme dienen vereinfacht gesagt der Alarmierung von Personen und dem Sach- und Umweltschutz durch Warnung von einer durch Brand und / oder Rauch hervorgerufenen Gefahr.

 

Hausalarmanlagen Typ A (HAA-A)

Anwendungsbereiche: insbesondere Bauten mit besonderem Personenrisiko, z.B.:

  • Hochhäuser*
  • Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten*
  • Verkaufsstätten*
  • Versammlungsstätten*
  • Schulen*
  • Sportstätten*

* falls keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzgl. einer Brandmeldeanlage (BMA) im Sinne der dafür gültigen Normen (DIN VDE 0833-2, DIN 14675 u.a.) besteht.

Die örtliche Alarmierung erfolgt durch Alarmierungseinrichtungen (bspw. akustische / optische Signalgeber) und die Auslösung durch automatische Melder und / oder nicht-automatische Melder mittels manueller Betätigung von z.B. Handmeldern / Druckknopfmeldern.

 

Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B)

Dies war die Grundlage für die nun schon seit 2018 gültigen Vornorm DIN VDE V 0826-2 für Brandwarnanlagen (BWA). Weitere Informationen finden Sie im folgenden Absatz „Brandwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2“ oder hier.

Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2

Brandschutz für Sonderbauten

Der Brandschutz für Sonderbauten, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heimeinrichtungen, Sport- und kleine Beherbergungsstätten, ist erst seit 2018 mit der in Deutschland gültigen DIN VDE V 0826-2 Norm gesetzlich geregelt worden. Als Vorläufer gilt die BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B), die sich im Markt etabliert hat und somit als Basis der jetzt gültigen DIN Norm 0826-2 zu verstehen ist.

Letztere beschreibt als Schutzziel orientierte Anwendungsnorm folgende Anforderungen an die einzelnen Komponenten einer Brandwarnanlage:

  • frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden
  • Möglichkeit zur angemessenen Reaktion auf das Gefahrenereignis
  • anwendungsbezogene Alarmierung
  • klar verständliche Information an zentraler Anzeige (Brandmeldezentrale)
  • schnelle Erkennung des ansprechenden Melders
  • alle Komponenten entsprechen der Bauproduktenverordnung und damit den Landesbauordnungen
  • geringere Instandhaltungsanforderungen
  • reduzierte Anforderungen an die Notstromversorgung
  • externe Weiterleitung an Notruf-Service-Leitstellen oder Feuerwehr optional möglich

Für die einzelnen Komponenten einer Brandwarnanlage gelten zudem die Produktnormen aus der DIN EN 54 Reihe.

Es wird empfohlen, eine Brandwarnanlage mit einem zertifizierten Fachbetrieb gründlich zu planen, um alle gesetzlichen Vorschriften für den Brandschutz im Sonderbau einzuhalten. Ihr Fachbetrieb erstellt Ihnen ein individuelles Brandschutzkonzept für Ihren Sonderbau und betreut Sie von Anfang an mit der Planung, über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme, den laufenden Betrieb sowie Wartung und Instandhaltung.

Brandmeldeanlage nach DIN EN 14675

Brandschutz für Zweckbauten

Gewerbliche, industrielle und öffentliche Gebäude oder Einrichtungen haben nach DIN EN 14675 die Pflicht zu einer Brandmeldeanlage mit automatischer Aufschaltung an die Feuerwehr. Die Norm definiert neben der DIN VDE 0833-1 und -2 den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer sog. Brandmeldeanlage (BMA) für Zweckbauten.

Hierbei müssen spezielle Anforderungen zur automatischen Weiterleitung von Alarmen an die Feuerwehr erfüllt sein. Neben einer Brandmeldezentrale ist u.a. auch der Einbau eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) oder eines Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) erforderlich. Diese ermöglichen die akustische und optische Anzeige von Melder-, Meldergruppen- und Zentralenereignisse bzw. gibt den Einsatzkräften der Feuerwehr als Erstinformationsmittel vor Ort schnelle und präzise Aussagen über den Zustand der Brandmeldeanlage. Somit kann der Gefahrengrund schnell lokalisiert und zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden.

Brandmeldeanlage nach DIN EN 14675

Brandschutz für Zweckbauten

Gewerbliche, industrielle und öffentliche Gebäude oder Einrichtungen haben nach DIN EN 14675 die Pflicht zu einer Brandmeldeanlage mit automatischer Aufschaltung an die Feuerwehr. Die Norm definiert neben der DIN VDE 0833-1 und -2 den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer sog. Brandmeldeanlage (BMA) für Zweckbauten.

Hierbei müssen spezielle Anforderungen zur automatischen Weiterleitung von Alarmen an die Feuerwehr erfüllt sein. Neben einer Brandmeldezentrale ist u.a. auch der Einbau eines Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) oder eines Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) erforderlich. Diese ermöglichen die akustische und optische Anzeige von Melder-, Meldergruppen- und Zentralenereignisse bzw. gibt den Einsatzkräften der Feuerwehr als Erstinformationsmittel vor Ort schnelle und präzise Aussagen über den Zustand der Brandmeldeanlage. Somit kann der Gefahrengrund schnell lokalisiert und zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden.

Kontakt

BKH Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG
Industriestr. 53
67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621 54967777
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