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Anwendungsgebiete

Brandschutz im Wohnbau, Sonderbau und Zweckbau

Welche Art von Brandschutz gilt bei welcher Zweckform einer Immobilie? Egal ob im privaten Wohnbau oder in kleinen und großen Gebäuden – wir schaffen Ihnen einen Überblick der unterschiedlichen Anwendungsgebiete des Brandschutzes.

Anwendungsgebiete

Brandschutz im Wohnbau, Sonderbau und Zweckbau

Welche Art von Brandschutz gilt bei welcher Zweckform einer Immobilie? Egal ob im privaten Wohnbau oder in kleinen und großen Gebäuden – wir schaffen Ihnen einen Überblick der unterschiedlichen Anwendungsgebiete des Brandschutzes.

Anwendungsgebiete

Brandschutz im Wohnbau, Sonderbau und Zweckbau

Welche Art von Brandschutz gilt bei welcher Zweckform einer Immobilie? Egal ob im privaten Wohnbau oder in kleinen und großen Gebäuden – wir schaffen Ihnen einen Überblick der unterschiedlichen Anwendungsgebiete des Brandschutzes.

Wohnbau

Heimrauchmelderpflicht nach DIN EN 14676

Im Brandschutz versteht man unter „Wohnbau“ private Häuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Brandschutztechnisch sind gemäß der DIN EN 14676 u.a. Bauherren, Eigentümer und Bewohner für den sachgerechten Einbau von DIN-geprüften Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern in Kinderzimmern, Schlafräumen, Fluren und auf Fluchtwegen verantwortlich. Nur so können sie der bundesweit gültigen Heimrauchmelderpflicht nachkommen.

Als Schutzziel der Norm wird die frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden definiert. Somit sollen betroffene Personen die Möglichkeit haben, auf das Gefahrenereignis angemessen, z.B. mit Selbstrettung bzw. Evakuierung, reagieren zu können.

Im Anwendungsbereich der Norm wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rauchwarnmelder nicht zur Weiterleitung eines Alarms an die Feuerwehr genutzt werden dürfen. Sie sind kein Ersatz für bauordnungsrechtlich geforderte Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen. Somit können Rauchwarnmelder nach DIN 14676 nicht als Ersatz für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 gefordert ist, genutzt werden.

Grundsätzlich müssen alle Rauchwarnmelder im Wohnbau und somit im Anwendungsbereich der DIN 14676 einer eigenständigen europäischen Produktnorm, der DIN EN 14604, entsprechen.

Beispiele für Objekte im Wohnbau

Wohnbau

Heimrauchmelderpflicht nach DIN EN 14676

Im Brandschutz versteht man unter „Wohnbau“ private Häuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Brandschutztechnisch sind gemäß der DIN EN 14676 u.a. Bauherren, Eigentümer und Bewohner für den sachgerechten Einbau von DIN-geprüften Rauchwarnmeldern bzw. Heimrauchmeldern in Kinderzimmern, Schlafräumen, Fluren und auf Fluchtwegen verantwortlich. Nur so können sie der bundesweit gültigen Heimrauchmelderpflicht nachkommen.

Als Schutzziel der Norm wird die frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden definiert. Somit sollen betroffene Personen die Möglichkeit haben, auf das Gefahrenereignis angemessen, z.B. mit Selbstrettung bzw. Evakuierung, reagieren zu können.

Im Anwendungsbereich der Norm wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Rauchwarnmelder nicht zur Weiterleitung eines Alarms an die Feuerwehr genutzt werden dürfen. Sie sind kein Ersatz für bauordnungsrechtlich geforderte Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen. Somit können Rauchwarnmelder nach DIN 14676 nicht als Ersatz für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 gefordert ist, genutzt werden.

Grundsätzlich müssen alle Rauchwarnmelder im Wohnbau und somit im Anwendungsbereich der DIN 14676 einer eigenständigen europäischen Produktnorm, der DIN EN 14604, entsprechen.

Beispiele für Objekte im Sonderbau

Sonderbau

Brandwarnanlage (BWA) nach DIN VDE V 0826-2

Der Brandschutz für Sonderbauten ist erst seit 2018 in der in Deutschland gültigen DIN VDE V 0826-2 Norm geregelt. Zum Sonderbau zählen Objekte wie Kindertagesstätten, Schulen, Heime und Unterkünfte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Sportstätten sowie kleine Beherbergungsstätten, wie Hotels und Pensionen mit maximal 60 Betten, und Restaurants. Als Vorläufer gilt die BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B), die sich im Markt etabliert hat und somit als Basis der jetzt gültigen DIN Norm 0826-2 zu verstehen ist.

Objekte im Sonderbau haben als primäres Schutzziel die frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden. Außerdem soll diesen Personen die Möglichkeit zur Selbstrettung bzw. zur Aktivierung von Evakuierungshelfern gegeben werden. Denn gerade kleine Kinder in Kitas oder Senioren, die körperlich beeinträchtigt sind, haben oft nicht die Chance zur Selbstrettung und sind auf die schnelle Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen.

Die Brandwarnanlage BKH BraWaflex ist für genau solche Einsatzgebiete ausgelegt und perfekt auf die verschiedensten Anforderungen von Sonderbauten abgestimmt. Denn mit der Brandmeldezentrale kann der auslösende Melder genau identifiziert und geortet sowie schnell entsprechende Maßnahmen zur Evakuierung und Gefahrenbekämpfung ergriffen werden.

Die Mehrzahl an Immobilien im Sonderbau, die über noch keine Brandwarnanlage verfügen, sind vermutlich Bestandsobjekte. Denn die verpflichtende Norm zu einer BWA im Sonderbau gilt in Deutschland erst seit Juli 2018. Gerade für Bestandsobjekte bietet die BKH BraWaflex die perfekte Lösung: denn mit Funk-Komponenten ist das System äußerst flexibel, passt sich allen örtlichen Gegebenheiten an und ist zudem jederzeit modular erweiterbar.

Für Neubauten oder größere Sanierungsobjekte kann die BKH BraWaflex als verdrahtetes System oder mit Loop-Komponenten installiert werden. Ein großer Vorteil dabei ist, dass die verschiedenen Installationsarten beliebig miteinander kombiniert werden können – je nach Wunsch oder den Anforderungen am Objekt entsprechend.

Sonderbau

Brandwarnanlage (BWA) nach DIN VDE V 0826-2

Der Brandschutz für Sonderbauten ist erst seit 2018 in der in Deutschland gültigen DIN VDE V 0826-2 Norm geregelt. Zum Sonderbau zählen Objekte wie Kindertagesstätten, Schulen, Heime und Unterkünfte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Sportstätten sowie kleine Beherbergungsstätten, wie Hotels und Pensionen mit maximal 60 Betten, und Restaurants. Als Vorläufer gilt die BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B), die sich im Markt etabliert hat und somit als Basis der jetzt gültigen DIN Norm 0826-2 zu verstehen ist.

Objekte im Sonderbau haben als primäres Schutzziel die frühzeitige Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden. Außerdem soll diesen Personen die Möglichkeit zur Selbstrettung bzw. zur Aktivierung von Evakuierungshelfern gegeben werden. Denn gerade kleine Kinder in Kitas oder Senioren, die körperlich beeinträchtigt sind, haben oft nicht die Chance zur Selbstrettung und sind auf die schnelle Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen.

Die Brandwarnanlage BKH BraWaflex ist für genau solche Einsatzgebiete ausgelegt und perfekt auf die verschiedensten Anforderungen von Sonderbauten abgestimmt. Denn mit der Brandmeldezentrale kann der auslösende Melder genau identifiziert und geortet sowie schnell entsprechende Maßnahmen zur Evakuierung und Gefahrenbekämpfung ergriffen werden.

Die Mehrzahl an Immobilien im Sonderbau, die über noch keine Brandwarnanlage verfügen, sind vermutlich Bestandsobjekte. Denn die verpflichtende Norm zu einer BWA im Sonderbau gilt in Deutschland erst seit Juli 2018. Gerade für Bestandsobjekte bietet die BKH BraWaflex die perfekte Lösung: denn mit Funk-Komponenten ist das System äußerst flexibel, passt sich allen örtlichen Gegebenheiten an und ist zudem jederzeit modular erweiterbar.

Für Neubauten oder größere Sanierungsobjekte kann die BKH BraWaflex als verdrahtetes System oder mit Loop-Komponenten installiert werden. Ein großer Vorteil dabei ist, dass die verschiedenen Installationsarten beliebig miteinander kombiniert werden können – je nach Wunsch oder den Anforderungen am Objekt entsprechend.

Zweckbau

Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN EN 14675

Im gesetzlichen Brandschutz versteht man unter Zweckbau gewerbliche, industrielle und öffentliche Gebäude bzw. Einrichtungen, die gem. DIN EN 14675 die Pflicht zu einer Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833-2 mit automatischer Aufschaltung an die Feuerwehr haben.

Denn das Schutzziel beschreibt nicht nur das Retten von Leben, sondern auch den Sach- und Umweltschutz.

Der Begriff Zweckbau beschreibt Gebäude, die einen funktionalen Sinn erfüllen und somit einem bestimmten Zweck dienen. Dies können u.a. große Gewerbeobjekte, wie Bürohäuser, Fabrikations- und Verwaltungsgebäude, Lager- und Montagehallen, aber auch Einkaufszentren, Bahnhöfe, Flughafen-Terminals, Tiefgaragen und Parkhäuser sowie Krankenhäuser sein.

Beispiele für Objekte im Zweckbau

Zweckbau

Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN EN 14675

Im gesetzlichen Brandschutz versteht man unter Zweckbau gewerbliche, industrielle und öffentliche Gebäude bzw. Einrichtungen, die gem. DIN EN 14675 die Pflicht zu einer Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833-2 mit automatischer Aufschaltung an die Feuerwehr haben.

Denn das Schutzziel beschreibt nicht nur das Retten von Leben, sondern auch den Sach- und Umweltschutz.

Der Begriff Zweckbau beschreibt Gebäude, die einen funktionalen Sinn erfüllen und somit einem bestimmten Zweck dienen. Dies können u.a. große Gewerbeobjekte, wie Bürohäuser, Fabrikations- und Verwaltungsgebäude, Lager- und Montagehallen, aber auch Einkaufszentren, Bahnhöfe, Flughafen-Terminals, Tiefgaragen und Parkhäuser sowie Krankenhäuser sein.

Kontakt

BKH Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG
Industriestr. 53
67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621 54967777
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